SAVE THE DATE: Gemäß „NIS-2 Gesetz“ sind Lebensmittelhersteller mit über 50 Mitarbeitern zukünftig zur Einhaltung von Cybersicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Als Maßnahme zur Durchsetzung sieht das Gesetz Strafen in der Höhe von bis zu 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes und persönliche Haftung für die Geschäftsleitung vor.
§ 38 Abs. 3 BSIG fordert, dass die Geschäftsleitung geschult wird. Delegieren ist nicht möglich. Das Gesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft und bietet keine „Übergangsfrist“.
In Kooperation mit dem Netzwerk Smart Industries bieten wir Ihnen mit diesem Schulungsangebot eine niederschwellige Möglichkeit der Forderung des Paragraph 38 nachzukommen.
Diese Schulung richtet sich gezielt an die oberste Führungsebene und orientiert sich an der Handreichung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur NIS‑2‑Geschäftsleitungsschulung. Entsprechend wird dort NICHT über „Bits & Bites“ gesprochen.
Die Teilnehmenden erhalten einen kompakten und praxisnahen Überblick über die zentralen Anforderungen, Pflichten und Haftungsrisiken aus der NIS‑2‑Richtlinie und Hinweise für kosteneffiziente Handlungsstrategien.
Jeder Teilnehmer erhält einen Schulungsnachweis.
Referent: Erwin Kruschitz (OT-Security Senior Consultant, anapur AG)
Preis
Für food.net:z Mitglieder wird ein reduzierter Preis angeboten. Nicht-Mitglieder sind ebenfalls zur Veranstaltung eingeladen. Sie zahlen den normalen Preis.
food.net:z-Mitglieder 300 € netto.
Nicht-Mitglieder 500 € netto.
Mittagessen, Snacks und Getränke sind inklusive.
Anmeldung folgt in Kürze. Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben.