22. März 2022 Sarah Reisinger

Förderausschreibung Innovative Arbeitswelten im Mittelstand

Hinweis zu Förderausschreibung

Förderausschreibung ``Innovative Arbeitswelten im Mittelstand``

food.net:z möchte Sie auf eine interessante Förderausschreibung aufmerksam machen:

Um Unternehmen zukunftssicher aufzustellen, ist die intelligente Gestaltung von Arbeitsprozessen ein wichtiger Faktor, der im Fokus aktuell geförderter Forschung steht.

Die digitale Transformation und der demographische Wandel sind große Herausforderungen für die Arbeitsorganisation im Mittelstand. Im Förderprogramm „Innovative Arbeitswelten im Mittelstand“ sollen diese Herausforderungen anwendungsnah arbeitswissenschaftlich erforscht werden. Lösungsansätze werden in direkter Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen erprobt und entwickelt.

Der nächste Termin zur Vorlage von Projektskizzen ist der 01.07.2022. Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

Was wird gefördert?
Im Rahmen vorwettbewerblicher Forschung sollen in Verbundprojekten Strategien und Verfahren entwickelt werden, um Arbeitsprozesse in kleinen, mittleren und mittelständischen Unternehmen zukunftssicher zu machen. Adressiert werden vornehmlich die drei folgenden Aufgabengebiete:

– Intelligente Bereitstellung von Wissen bei der Arbeit –> Erhöhte Flexibilität durch Zusammenarbeit zwischen Mensch und z. T. intelligenten IT Systemen.
– Flexible Formen der Zusammenarbeit von Menschen in oder zwischen Unternehmen –> Innovative Konzepte für stark vernetzte oder dezentrale Arbeitsorganisation.
– Lebenslanger Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Unternehmen –> Innovative Weiterbildungskonzepte.

Die erarbeiteten Verfahren sollen an die typischen Erfordernisse von KMU und Mittelstand angepasst sein und nicht hauptsächlich auf Verbesserung der Wettbewerbsposition abzielen. Ein überzeugender arbeitswissenschaftlicher Forschungsbedarf ist obligatorisch.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Antragstellung weder mehr als 1.000 Beschäftigte noch einen Jahresumsatz von über 100 Mio. € aufweisen. Auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland profitieren von der Förderung.

Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Für KMU wird die Beihilfeintensität in der Regel um 10 % erhöht.
Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren
Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 10 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Quelle: Fördermittel-News PFIF – Partner für Innovation & Förderung GmbH & Co. KG, 24.02.2022

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